Infos zur Geräteinitiative
1. September 2021
Auch das BG und BRG Hollabrunn nimmt an dieser Initiative teil, womit ab dem kommenden Schuljahr an unserer Schule den Schüler*innen der 1. und 2. Klassen ein iPad als neues Arbeitsgerät zur Verfügung steht. Diesbezüglich möchten wir Ihnen hier eine kurze Übersicht über den aktuellen Stand geben:
- An unserer Schule werden Apple iPads der 8. Generation mit 32GB zum Einsatz kommen. Diese werden mit Stift, einer Bluetooth-Tastatur und einem Ladegerät ausgegeben. Eine 4jährige Garantie ist inkludiert.
- Angekauft werden die Geräte zentral vom Bildungsministerium, wobei dieses grundsätzlich 75 % der Anschaffungskosten übernimmt. Für die Schüler*innen bzw. deren Eltern bleibt ein Selbstbehalt von 25 %, der je nach sozialer Gegebenheit auch geringer ausfallen kann.
- Das bedeutet in unserem Fall, dass das iPad samt des genannten Zubehörs zwar 352,31 EUR kostet, aber nur ein Selbstbehalt von 88,08 EUR zu bezahlen ist.
- Die Bezahlung wird österreichweit über das Bildungsministerium abgewickelt. Informationen darüber und über eine eventuelle Befreiung vom Selbstbehalt aus sozialen Gründen werden wir Ihnen weitergeben, sobald wir sie haben.
- Die Lieferung der Geräte an die Schule wird im Laufe des Herbstes erfolgen, ein genauer Liefertermin ist derzeit noch nicht bekannt.
- Danach können wir an der Schule die Ausgabe der Geräte vorbereiten. Die iPads werden zentral über das Internet verwaltet, wozu diese einem Mobile Device Management hinzugefügt werden.
- Wir arbeiten daran, die Installation der Tablets so einfach wie möglich zu gestalten und werden Ihnen für die Inbetriebnahme alle notwendigen Informationen dafür bereitstellen.
- Wir planen derzeit, die Geräte Anfang November an die Schüler*innen auszugeben.
- Mit der Übernahme des Gerätes und der Bezahlung des Selbstbehaltes geht das Tablet in das Eigentum der Schüler*in über. Damit gehen diverse Rechte, Pflichten und Risiken an die Erziehungsberechtigten über, wie z.B. das Risiko für Verlust und Beschädigung. Weiters beginnt damit die Laufzeit der Gewährleistung und der 4-jährigen Garantieleistung.
- Die Schule kann nur Hilfestellung bzw. Support im Zusammenhang mit der Software auf dem iPad, sprich zu den installierten Programmen, leisten.
- Für Hardware-Probleme, insbesondere für Reparaturen ist die Lieferfirma zuständig, an die sich die Erziehungsberechtigten wenden müssen.
- Im Falle eines Defektes, Diebstahls oder Verlusts sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet für eine rasche Reparatur oder einen Ersatz zu sorgen. Von der Schule kann nur kurzfristig ein Ersatzgerät gestellt werden, sofern eines verfügbar ist.
- Die Gewöhnung an die iPads als neues Arbeitsmittel im Unterricht wird behutsam erfolgen. Ein Lehrerteam der Schule erarbeitet derzeit Unterrichtskonzepte, wie das iPad gezielt als Arbeitsgerät eingesetzt werden kann, um zeitgemäße Formen der Kommunikation zu nutzen, sich im Unterricht kreativ zu betätigen und die Medienkompetenz der Schüler*innen zu fördern. Die Heftführung und der Einsatz der Handschrift soll dadurch nicht ersetzt werden.
- Das iPad soll den Schüler*innen sowohl in der Schule als auch zu Hause als Arbeitsgerät zur Verfügung stehen. Dazu muss es auch täglich in die Schule mitgebracht und wieder nach Hause gebracht werden. Die Schüler*in hat dafür zu sorgen, dass das Gerät ausreichend aufgeladen in die Schule mitgebracht wird.
- Für weitere Informationen können Sie sich an das IT-Team per Mail wenden:
Mag. Gerhard Steindl: gerhard.steindl@bghollabrunn.ac.at
Mag. Michael Überall: michael.ueberall@bghollabrunn.ac.at