Hausordnung

1) Schulordnung SCHUG § 43-50 und Schulordnung 2024, BGBl. II Nr. 126/140, Änderung BGBl. II Nr. 80/2025

2) Fernbleiben vom Unterricht: Entschuldigungen sind ehestens schriftlich beim KV oder dessen Stellvertreter:in abzugeben. Voraussehbare Entschuldigungen müssen im Vorhinein gemeldet werden. Befreien kann nur der KV, nicht Klassenlehrkraft.

3) Hausschuhe: Das Tragen von Hausschuhen im Schulgebäude ist für alle Schüler:innen verpflichtend (jedenfalls nicht nur Socken, Strümpfe oder barfuß). Die Verwendung von Turnschuhen mit abfärbender Sohle ist nicht gestattet.

4) Wertgegenstände: Um Verlusten und Diebstählen vorzubeugen, dürfen weder Geld noch Wertgegenstände unbeaufsichtigt bleiben. Fahrräder sind abzusperren. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verluste. Jeder gemeldete Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

5) Unterrichts- und Pausenordnung:

a) Unterrichtszeiten:

1. Stunde2. Stunde3. Stunde4. Stunde5. Stunde6. Stunde7. Stunde8. Stunde9. Stunde10. Stunde
7:55 – 8:458:45-9:359:50-10:4010:40-11:3011:40-12:3012:30-13:2013:20-14:0514:05-14:5514:55-15:4015:40-16:30


b) Die Gangaufsicht beginnt um 7 Uhr 40 (Unterrichtsräume werden aufgesperrt). Vormittagspausen sind von 9 Uhr 35 bis 9 Uhr 50 und von 11 Uhr 30 bis 11 Uhr 40. In allen Pausen bleiben die unteren Fenster geschlossen und die Klassentüren nach Möglichkeit geöffnet. Klassenwanderungen werden unmittelbar nach Pausenende durchgeführt.

c) Jede:r Schüler:in hat seinen zugeordneten Platz im Stammklassenraum und ist für dessen Sauberkeit verantwortlich. Zum Schutz der Tischplatte ist eine Schreibunterlage in der Unterstufe erforderlich.

d) Bis zum Eintreffen der Lehrenden bleibt die Türe geöffnet und die Schüler:innen befinden sich bei ihren Plätzen. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse, ist dies von einem Sprecher bzw. einer Sprecherin der Klasse in der Kanzlei zu melde

e) Die Unterrichtsstunde wird von der Lehrkraft geschlossen, die dafür zu sorgen hat, dass die Tafel gelöscht wird und Verschmutzungen entfernt werden. Am Ende des Vormittagsunterrichtes sorgt die Lehrkraft der letzten Stunde auch dafür, dass die Tische gerade gestellt werden, die Sessel auf die Tische gestellt werden und das Klassenzimmer versperrt wird, wenn kein Nachmittagsunterricht stattfindet. Das Reinigungspersonal ist sonst nicht verpflichtet, den Klassenraum zu reinigen.

f) Bei Entfall von Unterrichtsstunden wird dies über WebUntis spätestens am Vortag angekündigt. Ansonsten werden grundsätzlich Supplierungen eingerichtet.

g) Es besteht auf der gesamten Liegenschaft (Schulgebäude, Hof bzw. Garten) ein absolutes Rauchverbot.

h) Schuleigene audiovisuelle Geräte dürfen nur während des Unterrichts verwendet werden (keinesfalls in den Pausen, in denen der Medienschrank geschlossen bleibt).

i) §7 Abs. 6 Schulordnung 2024 ist Schülerinnen und Schülern die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und vergleichbaren anderen der digitalen Kommunikation dienenden Geräten in der Schule, im dislozierten Unterricht und bei Schulveranstaltungen verboten. Diese Geräte sind ausgeschaltet und nicht sichtbar verwahrt, zum Beispiel im versperrten Spind. Diese Regelung gilt in der Schule bis einschließlich der 10. Schulstufe.

Bei mehrtägigen Schulveranstaltungen der Unterstufe, mit denen eine Nächtigung außerhalb des Wohnortes verbunden ist, wird auf das eigene Mobiltelefon verzichtet, den Schülerinnen und Schülern wird aber eine Kontaktaufnahme mit Erziehungsberechtigten im Sinne des §7 Abs. 6 Schulordnung 2024 durch die Lehrkräfte ermöglicht.

Für das Arbeitsgerät iPad gelten die „Regeln für den Umgang mit iPads im Schulalltag“, sie dürfen immer nur für schulische Zwecke und in der Unterstufe, wo sie in den Pausen nicht sichtbar verwahrt werden, nur während des Unterrichts verwendet werden. Die Nutzung von Mobiltelefonen und vergleichbaren anderen der digitalen Kommunikation dienenden Geräten ist ab der 11. Schulstufe im Klassenraum während der Pausen und Freistunden erlaubt, nicht aber im Unterricht. Vor Beginn jeder Unterrichtsstunde muss unaufgefordert das Handy von den Schüler:innen ausgeschaltet oder im Flugmodus im „Handyhotel“ des Unterrichtsraums verwahrt werden.

Ahndung von Verstößen gegen das Nutzungsverbot: Das Mobiltelefon bzw. das digitale Endgerät ist bei Verstößen einer Lehrkraft zu übergeben und im Sekretariat abzugeben. Dort wird es nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung der betreffenden Schülerin, dem betreffenden Schüler ausgehändigt. Beim zweiten Verstoß muss das Mobiltelefon nach Beendigung des Unterrichtes in der Direktion abgeholt werden. Ab dem dritten Verstoß wird das Mobiltelefon den Eltern ausgehändigt.

6) Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler vor 7:40 Uhr und zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht:

Gemäß § 5 Abs. 6 der Schulordnung 2024, in Verbindung mit § 44a des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), wird hiermit verordnet:

1. Aufenthalt im Schulgebäude, Beginn und Ort der Beaufsichtigung:

a) Schülerinnen und Schüler dürfen sich an Schultagen (Mo.–Fr.) ab 07:00 Uhr im Schulgebäude im Aufenthaltsraum im Erdgeschoß (Schulbuffet) bis 7:40 Uhr aufhalten.b) Schülerinnen und Schüler dürfen sich an Schultagen zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht im auf WebUntis zugewiesenen Klassenraum und im Aufenthaltsraum im Erdgeschoß (Schulbuffet) aufhalten und dort auch Speisen konsumieren. Es wird erwartet, dass benutztes Geschirr, leere Getränkeflaschen ins Buffet zurückgebracht und Verpackungen und Müll entsorgt werden.

2. Durchführung der Beaufsichtigung:

Die Aufsicht in dem in Pkt. 1a) genannten Zeitraum wird durch den jeweils anwesenden Schulwart gemäß § 44a SchUG wahrgenommen.

Die Pausenaufsicht durch Lehrkräfte beginnt um 7:40 Uhr, die Unterrichtsräume werden aufgesperrt.

Die Aufsichtsführung im Pkt. 1b) wird durch eine Pausenaufsicht einer Lehrkraft im Rahmen der betreuten Mittagspause wahrgenommen.

Beaufsichtigung ab der 7. Schulstufe:

Für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Schulstufe kann die Beaufsichtigung entfallen, wenn sie im Hinblick auf die konkrete Situation sowie deren körperliche und geistige Reife entbehrlich ist.

Mag. Christian Berger
Schulleiter