Elternverein

Der Elternverein unterliegt dem Vereinsgesetz, „funktioniert“ und arbeitet gemäß seinen eigenen Statuten. Darin beschrieben sind unter anderem der Vereinszweck, woher die finanziellen Mittel kommen, wie und wofür diese eingesetzt werden sollen usw.
Zusätzlich gilt (auch für die Eltern) das Schulunterrichtsgesetz (SchUG). Darin ist festgelegt, dass an unserer Schule zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) zu bilden ist. Der SGA setzt sich aus drei Eltern-, drei Lehrer- und drei Schülervertreter zusammen. Der SGA kümmert sich um und beschließt jene Angelegenheiten, die die gesamte Schule betreffen (diverse Termine und Schulveranstaltungen, die Hausordnung usw.)
Die nachfolgende Grafik soll Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Gremien des Elternvereins geben:

Das BG/BRG Hollabrunn ist eine öffentliche Schule und darf grundsätzlich unentgeltlich besucht werden („Schulgeldfreiheit“). Der Bund als Schulerhalter hat all jene Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für den lehrplangemäßen Schul- bzw. Unterrichtsbetrieb einer Schule erforderlich sind = Lehrmittel.
Das Gesetz sieht jedoch auch vor, dass diverse Arbeitsmittel von den Schülern (bzw. Eltern) aufzubringen sind. In unserer Schule ist es üblich, dass der dafür notwendige Arbeitsmittelbeitrag vom Elternverein verwaltet wird. Für Kopien, Druckkosten und zur Verfügung gestellte Materialien (div. Materialien), die jede Schülerin und jeder Schüler während des Schuljahres in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erhält, wird ein Beitrag von 15 € eingehoben. Diese Kosten sind ein auf Grundlage der Vorjahresausgaben ermittelter Durchschnittswert. Fehlbeträge am Ende des Schuljahres werden vom Elternverein bezahlt, Überschüsse werden ins nächste Schuljahr zu Gunsten des Elternvereins vorgetragen.
Darüberhinausgehende Einrichtungen für Unterrichts- und Ausbildungszwecke sowie sonstige Ergänzungen und Erweiterungen können aufgrund des leider geringen Schulbudgets oftmals nicht oder nur sehr bedingt finanziert werden. Um zu kontinuierlichen Verbesserungen in, um und für die Schule etwas beitragen zu können laden wir Sie ein, mit Ihrem freiwilligen Mitgliedsbeitrag pro Familie in der Höhe von 20 € für dieses Schuljahr Mitglied im Elternverein zu werden. Helfen Sie mit, unsere geplanten Projekte wahr werden zu lassen. Vielen Dank schon im Voraus für ihre tatkräftige und auch finanzielle Unterstützung!

Die Beiträge dienen der Finanzierung von Materialien, Veranstaltungen und Projekten, die direkt den Schüler:innen zugutekommen.

In jedem Fall wird das Geld im Sinne aller Schüler:innen und für die Schule verwendet.

Wir freuen uns darauf, Sie bald als Mitglied im Elternverein begrüßen zu dürfen!

Mag. Simone Hagl-Li
Obfrau des Elternvereins
elternverein@bghollabrunn.ac.at