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Latein und Demokratie | 7A

Cicero, De re publica 1,39: Est igitur res publica res populi („Es ist also die Republik Sache des Volkes“)

Am 21. April – dem mythischen Gründungstag der Rom – begab sich die 7A in Begleitung von Mag. Nikolaus Holletschek und Alex Seidl, MEd nach Wien.

Zunächst führten die Professoren die Schüler:innen durch den 1. Bezirk und behandelten zentrale Themen der Geschichte und Stadtentwicklung Wiens: das römische Legionslager Vindobona, lateinische Inschriften in der Innenstadt, das mittelalterliche Wien sowie die Geschichte der Universität Wien. Darüber hinaus wurde der Einfluss der Habsburger sowie die Bedeutung des Humanismus als treibende Kraft der Frühen Neuzeit beleuchtet.

Der eigentliche Anlass und zugleich das Highlight der Exkursion war jedoch eine Einladung des Nationalratsabgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner ins Parlament anlässlich des Welttags des Buches am 23. April. Dort erwartete die Schüler:innen zunächst eine Lese- und Diskussionsrunde. In einem inspirierenden Vortrag spannte Prof. Taschner den Bogen von den Staatsformen der Antike bis zur modernen Demokratie und beeindruckte sein Publikum mit seinem umfangreichen Allgemeinwissen und seiner natürlichen Intelligenz.

Einen besonderen Schwerpunkt setzt er bei Platon und Cicero, aus dessen staatsphilosophischer Schrift De re publica („Über den Staat“) anschließend gelesen wurde. Bei der 7A wurden – so die Hoffnung des Lateinlehrers – Erinnerungen wach, hatte man sich doch erst zu Beginn dieses Jahres mehrere Wochen intensiv im Lateinunterricht mit diesem Text beschäftigt. Dabei standen zentrale Inhalte wie die Definition des Staates, seine grundlegenden Voraussetzungen, verschiedene Staatsformen und ihre möglichen Entartungen, der Kreislauf der Verfassungen sowie die grundlegende Frage „Wer soll regieren?“ im Mittelpunkt. Auch Verbindungen zu den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung wurden hergestellt.

Die Beschäftigung mit antiker Staatsphilosophie und deren Übertragung auf die Gegenwart zeigt, wie tief Demokratiebildung im modernen Lateinunterricht verankert ist. Die Exkursion machte zudem deutlich, wie aktuell und relevant diese Themen auch heute noch sind, und unterstreicht, wie gewinnbringend die Verknüpfung historischer Inhalte mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen sein kann.

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Anhang:

Im Folgenden sollen daher exemplarisch zwei zentrale Textstellen aus Ciceros De re publica im Original und in deutscher Übersetzung (Nickel, Sammlung Tusculum) präsentiert werden:

1) Definition des Staates und die Staatsformen (Cicero, De re publica 1,39-42)

„Est igitur“, inquit Africanus, „res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus. Eius autem prima causa coeundi est non tam inbecillitas quam naturalis quaedam hominum quasi congregatio; non est enim singulare nec solivagum genus hoc (…). Omnis ergo populus, qui est talis coetus multitudinis, qualem exposui, omnis civitas, quae est constitutio populi, omnis res publica, quae, ut dixi, populi res est, consilio quodam regenda est, ut diuturna sit. Id autem consilium primum semper ad eam causam referendum est, quae causa genuit civitatem. Deinde aut uni tribuendum est aut delectis quibusdam aut suscipiendum est multitudini atque omnibus. Quare, cum penes unum est omnium summa rerum, regem illum unum vocamus et regnum eius rei publicae statum. Cum autem est penes delectos, tum illa civitas optimatium arbitrio regi dicitur. Illa autem est civitas popularis – sic enim appellant –, in qua in populo sunt omnia. Atque horum trium generum quodvis, si teneat illud vinculum, quod primum homines inter se rei publicae societate devinxit, non perfectum illud quidem neque mea sententia optimum est, tolerabile tamen, et, ut aliud alio possit esse praestantius. Nam vel rex aequus ac sapiens vel delecti ac principes cives vel ipse populus – quamquam id est minime probandum – tamen nullius interiectis iniquitatibus aut cupiditatibus posse videtur aliquo esse non incerto statu. (…)“
„Es ist also“, sagte Africanus, „die Republik eine Sache des Volkes, das Volk aber nicht jede beliebige Verbindung von Menschen, die auf eine nicht näher bestimmbare Weise zustande kam, sondern eine aus einer Vielzahl von Menschen bestehende Verbindung, die sich auf der Grundlage eines allgemein anerkannten gleichen Rechts und des gemeinsamen Nutzens gebildet hat. Der erste Anlass für ihre Vereinigung ist aber weniger die Erfahrung der Schwäche als vielmehr eine Art natürliches Bedürfnis der Menschen nach Gesellschaft; denn der Mensch ist von Natur aus kein Einzelgänger. Jedes Volk also, das aus einer solchen Verbindung einer Vielzahl von Menschen besteht, wie ich sie dargestellt habe, jede Bürgerschaft, die als ein Volk mit einer Verfassung zu verstehen ist, jede Republik, die, wie ich sagte, eine Sache des Volkes ist, muss durch eine irgendwie kompetente Führung gelenkt werden, damit sie Bestand hat. Diese kompetente Führung aber muss sich erstens immer auf den Grund beziehen, dem der Staat seine Entstehung verdankt. a.) Zweitens muss sie entweder einer einzigen Person oder einigen Ausgewählten übertragen werden oder von einer Vielzahl und von allen übernommen werden. Wenn dann die höchste Verantwortung bei einer einzigen Person liegt, nennen wir diese Einzelperson einen König und die Verfassung dieses Gemeinwesens ‚Königsherrschaft‘. b.) Wenn aber die Macht bei wenigen liegt, dann wird, so heißt es, jener Staat nach dem Willen der Oberschicht regiert. c.) Wenn aber alle Macht beim Volk liegt, handelt es sich um eine ‚Bürgerschaft des Volkes‘ – so nämlich nennt man sie. Und jede dieser drei Staatsformen ist, wenn sie an jenem Band festhält, das ursprünglich die Menschen in einer politischen Gemeinschaft miteinander verknüpft hat, zwar nicht vollkommen und meiner Meinung nach auch nicht die beste, aber doch erträglich, und zwar so, dass die eine besser sein kann als die andere; denn sowohl a.) ein gerechter und weiser König als auch b.) ausgewählte und führende Männer als auch c.) das Volk als solches, obwohl diese Staatsform am wenigsten hinzunehmen ist, können offensichtlich eine gewisse Stabilität haben, wenn keine Ungerechtigkeiten oder Begehrlichkeiten als Störfaktoren hinzukommen.“

2) Vorrang der gemischten Verfassung (Cicero, De re publica 1,69)

Quod ita cum sit, ex tribus primis generibus longe praestat mea sententia regium, regio autem ipsi praestabit id, quod erit aequatum et temperatum ex tribus primis rerum publicarum modis. Placet enim esse quiddam in re publica praestans et regale, esse aliud auctoritati principum inpartitum ac tributum, esse quasdam res servatas iudicio voluntatique multitudinis. Haec constitutio primum habet aequabilitatem quandam, qua carere diutius vix possunt liberi, deinde firmitudinem, quod et illa prima facile in contraria vitia convertuntur, ut existat ex rege dominus, ex optimatibus factio, ex populo turba et confusio, quodque ipsa genera generibus saepe commutantur novis. Hoc in hac iuncta moderateque permixta conformatione rei publicae non ferme sine magnis principum vitiis evenit. Non est enim causa conversionis, ubi in suo quique est gradu firmiter collocatus et non subest, quo praecipitet ac decidat.
Da es sich nun so verhält, verdient unter den drei zuerst genannten Staatsformen meiner Meinung nach die Monarchie bei weitem den Vorrang; über der Monarchie in ihrer reinen Form aber steht die Staatsform, die eine ausgeglichene und ausgewogene Verbindung aus den drei erstgenannten bietet. Denn es ist angemessen, dass es in einem Staat erstens eine führende und lenkende Instanz gibt, dass zweitens bestimmte Aufgaben der Verantwortung führender Männer überlassen werden und dass drittens bestimmte Entscheidungen dem Urteil und Willen der Masse vorbehalten bleiben. Diese Verfassung hat erstens eine gewisse Ausgewogenheit, auf die freie Männer kaum längere Zeit verzichten können, und zweitens Festigkeit, die notwendig ist, weil jene erstgenannten Staatsformen in ihr negatives Gegenteil umschlagen können, sodass aus dem König ein Gewaltherrscher, aus der Oberschicht eine Oligarchie und aus dem Volk eine unkontrollierte Masse werden kann und weil sich die Formen selbst häufig in neue Formen verwandeln; das kommt aber in dieser verknüpften und angemessen gemischten Staatsform kaum vor, wenn nicht den führenden Persönlichkeiten große Fehler unterlaufen. Es gibt nämlich keinen Grund für eine Veränderung, wenn jeder Einzelne seine feste gesellschaftliche Position behält und nicht Gefahr läuft abzustürzen.