BG und BRG Hollabrunn

Elterninformation zum Selbstbehalt und den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die iPads

Vor der Ausgabe der iPads an die Schüler*innen ist die Zustimmung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Leistung des Selbstbehaltes durch die Eltern notwendig. Ein Antrag auf Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.

 

Mittels eines Schreibens informiert das Bildungsministeriums die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen der ersten und zweiten Klassen über die Allgemeinen Vertragsbedingungen (in der Folge kurz AVB bezeichnet) zur Ausstattung des Kindes mit einem digitalen Endgerät sowie über die Abwicklung der Bezahlung des Eigenanteils oder des Antrags auf Befreiung vom Eigenanteil. Diese Schreiben wird an unserer Schule in der Woche ab 27.9. ausgeteilt.

Unterzeichnung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Der erste Schritt zur Übernahme des digitalen Endgeräts vom Bund besteht für die Eltern in der Unterzeichnung der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Mit den AVB wird das Rechtsverhältnis zwischen Schülerin bzw. Schüler, den Erziehungsberechtigten und dem Bund betreffend die Übergabe und Nutzung der vom Bund angeschafften digitalen Endgeräte begründet.

Die Unterzeichnung der AVB ist eine Voraussetzung für den Erhalt eines Geräts. Die Schule ist dazu angewiesen, das digitale Endgerät nur dann an die Kinder zu übergeben, wenn die AVB vor der Übergabe unterzeichnet wurden. Es gilt eine Frist von 3 Wochen ab Ausstellungsdatum des Schreibens für die Unterzeichnung der AVB.

→ Die Allgemeinen Vertragsbedingungen als PDF

 

Die Zustimmung zu den AVB erfolgt elektronisch auf https://avb.digitaleslernen.gv.at.

Bezahlung des Eigenanteils oder Antrag auf Befreiung

Mit der Zustimmung zu den AVB verpflichten sich die Eltern sich zur Zahlung eines Eigenanteils in Höhe von 25 % des vom Bund für das digitale Endgerät bezahlten Preises (siehe auch § 5
Absatz 2 SchDigiG).
Das SchDigiG sieht auch die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. Sollten einer oder mehrere der drei am Ende des Schreibens angeführten Befreiungsmöglichkeiten zutreffen, können Sie um Befreiung vom Eigenanteil ansuchen. Nähere Informationen zum Befreiungsprozess am Ende des Schreibens.

Die Zahlungsinformationen finden die Erzeihungsberechtigten in besagtem Schreiben.

 

Voraussetzungen und Vorgangsweise für eine Befreiung vom Eigenanteil

Gemäß § 5 Abs. 3 SchDigiG sind Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern auf Antrag
und unter Vorlage eines Nachweisdokuments von der Zahlung gemäß § 5 Abs. 2 zu befreien,

  1. wenneinGeschwisterkind,mitwelchemdieSchülerinoderderSchülerimgleichenHaushalt lebt, im vorangegangenen Schuljahr eine Beihilfe gemäß der §§ 9 oder 11 des Schülerbei- hilfengesetzes 1983, BGBl. Nr. 455/1983 oder § 1 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, bezogen hat, oder
  2. wenndieSchülerinoderderSchülerineinemHaushaltmiteinemBezug
    a) vonMindestsicherung,SozialhilfeodereinerAusgleichszulagegemäߧ292des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 18/1956, § 149 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, oder § 140 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978,
    b) von Notstandshilfe gemäß § 33 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609/1977, lebt oder
  3. eineBefreiungvonGebührengemäߧ3Abs.5Rundfunkgebührengesetz,BGBlI159/1999, vorliegt.

Wenn eine dieser Bedingungen auf zutrifft, erfolgt die Beabtragung auf https://befreiung.digitaleslernen.gv.at mit Hochladen eines Bildes des entsprechenden Bescheids hoch. Die Frist für die Einbringung des Nachweises entspricht dem Zahlungsziel. Sobald der Antrag geprüft und verarbeitet wurde, werden die Antragsteller darüber informiert. Bei positiver Bestätigung Ihres Antrags wird die Zahlung des Eigenanteils komplett erlassen.

 

Unterstützung und Hilfe für diesen Ablauf

Die Abwicklung läuft ausschließlich über das Bildungsministerium. Die Schule kann weder Hilfestellung leisten noch Fragen beantworten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an die E-Mail-Adresse digitaleslernen@oead.at, an die Hotline 0720 080 356 oder besuchen Sie die Internet-Seite https://digitaleslernen.oead.at.

 

Ausgabe der iPads

Sobald alle Zustimmungen zu den AVB eingelangt und in der Schule alle organisatorischen und technischen Vorbereitungen abgeschlossen sind, planen wir die Übergabe der iPads an die Schüler*innen Anfang November. Dieses digitale Gerät, das vom Bildungsministerium angekauft wurde, geht dann in das Eigentum der* Schüler*in über, wird aber unter schulischer Verwaltung stehen. Danach kann schrittweise mit dem Einsatz im Unterricht begonnen werden.