BG und BRG Hollabrunn

Hausordnung

Stand: 28. August 2023 

1) Schulordnung SCHUG § 43-50 und Verordnung BGBL.373/1974

2) Fernbleiben vom Unterricht: Entschuldigungen sind ehestens schriftlich beim KV oder dessen Stellvertreter*in abzugeben. Voraussehbare Entschuldi­gungen müssen im Vorhinein gemeldet werden. Befreien kann nur der KV, nicht die*der Klassenlehrer*in.

3) Hausschuhe: Das Tragen von Hausschuhen im Schulgebäude ist für alle Schüler*innen verpflichtend (jedenfalls nicht nur Socken, Strümpfe oder barfuss). Die Verwendung von Turnschuhen mit abfärbender Sohle ist nicht gestattet.

4) Wertgegenstände: Um Verlusten und Diebstählen vorzubeugen, dürfen weder Geld noch Wertgegenstände unbeauf­sichtigt bleiben. Fahrräder sind abzusper­ren. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verluste. Jeder gemel­dete Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. 

5) Unterrichts- und Pausenordnung:

a) Unterrichtszeiten:

1. Stunde

2. Stunde

3. Stunde

4. Stunde

5. Stunde

6. Stunde

7. Stunde

8. Stunde

9. Stunde

10. Stunde

7:55 - 8:45

8:45-9:35

9:50-10:40

10:40-11:30

11:40-12:30

12:30-13:20

13:20-14:05

14:05-14:55

14:55-15:40

15:40-16:30

b) In Zeiten zwischen dem Unterricht dürfen sich Schüler*innen der Unterstufe in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten aufhalten, wenn sie beaufsichtigt werden. Ab 7:00 Uhr früh dürfen sich die Schüler*innen unbeaufsichtigt auch in den Gangbereichen aufhalten. Die Gangaufsicht beginnt um 7:40 Uhr (Unterrichtsräume werden aufgesperrt). Vormittagspausen sind von 9:35 bis 9:50 Uhr und von 11:30 bis 11:40 Uhr. In allen Pausen bleiben die unte­ren Fenster geschlossen und die Klassentüren nach Möglichkeit geöff­net.
Klassenwanderungen werden unmittelbar nach Pausenende durchge­führt. Ausschließlich zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Nachmittagsunterricht dürfen sich Schüler*innen unbeaufsichtigt in ihren Klassenräumen aufhalten, wenn sie Pkt. 5e) der Hausordnung sicherstellen.

Schüler*innen der Notebook-Klassen dürfen sich auch im Anschluss an den Vormittagsunterricht bis zum Ende der 7. Stunde um 14:05 Uhr unbeaufsichtigt im eigenen Klassenraum aufhalten, allerdings ausschließlich zur Nutzung der technischen Infrastruktur im Zusammenhang mit der Unterrichtsarbeit. Das gemeinsame Spielen am Computer ist in der Schule nicht erlaubt. Auch in diesem Fall ist Pkt. 5e) einzuhalten, insbesondere haben die Schüler*innen für das Versperren des Klassenraumes zu sorgen.

c) Jede*r Schüler hat ihren*seinen zugeordneten Platz im Stammklassenraum und ist für dessen Sauberkeit verantwortlich. Zum Schutz der Tisch­platte ist eine Schreibunterlage in der Unterstufe erforderlich. 

d) Bis zum Eintreffen der Lehrkraft bleibt die Türe geöffnet und die Schüler*innen befinden sich bei ihren Plätzen. Ist 5 Minuten nach Unter­richts­beginn noch kein Lehrer in der Klas­se, ist dies von einem Sprecher der Klasse in der Kanzlei zu melden.

e) Die Unterrichtsstunde wird von der Lehrkraft geschlossen, die dafür zu sorgen hat, dass die Tafel gelöscht wird und Verschmutzungen ent­fernt werden. Am Ende des Vormittagsunterrichtes sorgt die Lehrkraft der letzten Stunde auch dafür, dass die Tische geradegestellt wer­den, die Sessel auf die Tische gestellt werden und das Klassenzimmer versperrt wird, wenn kein Nachmittagsunterricht stattfindet. Das Reinigungspersonal ist sonst nicht verpflichtet, den Klassenraum zu reinigen. 

f) Bei Entfall von Unterrichtsstunden wird dies über WebUntis spätestens bis zur ersten Pause des Vortages angekündigt. Ansonsten werden grundsätzlich Supplierungen eingerichtet.

g) Es besteht auf der gesamten Liegenschaft (Schulgebäude, Hof bzw. Garten) ein absolutes Rauchverbot.

h) Schuleigene audiovisuelle Geräte dürfen nur während des Unterrichts verwendet werden (keinesfalls in den Pausen, in denen der Medienschrank geschlossen bleibt). Mobiltelefone und ähnliche Geräte dürfen in den Pausen und in Freistunden ausschließlich zur kurzen Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigen verwendet werden, nicht aber im Unterricht. Während des Unterrichts ist das Handy lautlos und nicht sichtbar zu verwahren.

In den Pausen und in Freistunden ist außerdem die Verwendung von schülereigenen Musikwiedergabegeräten in Zimmerlautstärke erlaubt. Im Allgemeinen untersagt ist hingegen die Verwendung von sonstigen elektrisch betriebenen Geräten.   

i) Das Konsumieren von warmen Speisen ist im Buffetraum, im Bereich der Aula und in den Klassenräumen gestattet. Es wird erwartet, dass benutztes Geschirr ins Buffet zurückgebracht und Verpackungen und Müll entsorgt werden. 

 

Mag. Christian Berger, Schulleiter